www.webergmbh.ch SIA 118: Rechtsgrundlage all unserer Offerten und Werkvetr�ge ist soweit nicht speziell anders vereinbahrt die Norm SIA 118, "Allgemeine Bedingungen f�r Bauarbeiten". Arbeitssicherheit: F�r Bauarbeiten gelten die Bestimmungen der "Verordnung �ber die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" bei Bauarbeiten" (Bauarbeiterverordnung BauAV vom 29.M�rz 2002) Falls f�r einzelnen Objekte keine spezielle Vereinbahrung unterzeichnet wurde, gilt die Standart vereinbahrung der Weber GmbH Russikon. 1 Als verbindliche Normen gelten : SVBS Norm 1988 , SIA Norm 117, SIA Norm 118 2. Sicherung und Abtransport des Ausbruchsmateriales sind in den Richtpreisen nicht inbegriffen. (insofern nicht spez. Beschrieben). 3. Die Ermittlung eventuell vorhandener Werkleitungen ( Strom, Gas, Telefon, Wasser Heizung, EDV, Alarm etc. ) ist Sache des Auftraggebers oder dessen Vertreters.