www.optimum.li
Ordnet werterhaltende Arbeiten und Reparaturen lt. Beschluss des Eigentümers an.
Erstellt Vorschläge zur Werterhaltung der Bausubstanz an den Eigentümer.
Stellt wenn nötig den Hauswart ein und instruiert ihn entsprechend den jeweils anfallenden Aufgaben und kontrolliert diese Arbeiten.
Ausführung der Beschlüsse des Eigentümers.
Überwachung der Versicherungsverträge (evtl. Anpassungen vornehmen).
Entscheidet und leitet, bei plötzlich auftretenden Schäden (z.B Wasserschaden, Heizungsproblemen etc.) die entsprechenden und nötigen Massnahmen ein, die keinen Aufschub zulassen, um die Gemeinschaft vor weiteren Folgeschäden zu bewahren.
Ausserordentliche Eigentümerversammlung einberufen (wenn nötig).
Massnahmen zur Wiederinstandstellung von Wohnungsräumen und Gebäudeteilen nach Absprache mit der Versicherung werden im Stundenaufwand erledigt:
Organisation eines evtl. zwischenzeitlichen Wohnungsersatzes.
Organisation der Versicherung.
Absprache m