www.hjkissling.ch Ihr Traum eines Eigenheimes, bezahlbar und umweltgerecht ! Vereinbaren Sie einen Termin f�r eine kostenlose Beratung. In Neubauten darf h�chstens 80 Prozent des zul�ssigen Energiebedarfs f�r Heizung und Warmwasser mit nicht erneuerbaren Energien gedeckt sein. Der zul�ssige Energiebedarf berechnet sich nach Norm SIA 380/1 sowie den gesetzlichen Bestimmungen in den einzelnen Kantonen oder Landesteilen. Die Ostschweiz (Kantone St. Gallen, Thurgau usw.) und der Kanton Z�rich haben die strengsten Vorschriften (80%-Regel). Die Vorschriften sind kompliziert in der Anwendung, in jedem Kanton oder Landesteil verschieden und widersprechen sich sogar teilweise. Ein echtes Chaos! Der H�chstanteil an nicht erneuerbaren Energien f�r Neubauten ist eingehalten, wenn eine von acht Standardl�sungen gew�hlt wird: verbesserte W�rmed�mmung um 30% der Geb�udeh�lle entspricht den W�rmed�mmung f�r MINERGIE, verbesserte W�rmed�mmung um 20% der Geb�u