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Eine sorgfältige Planung eines Grundstückes und eine Überbauungsordnung die in der Praxis besteht sind Voraussetzung für eine gut integrierte Überbauung und den Verkaufswert von Bauland.
Eine Planung besteht aus 3 Schritten:
1. Bestandesaufnahme:
Beschaffen von Plangrundlagen, Parzellengrösse, Topografie, Rechte,
Lasten etc.
Ermitteln des Bedarfes, wie Gebäudegrössen, Nebenbauten,
Erschliessung etc.
Festlegen der Randbedingungen der Gemeinde.
2. Konzept:
Entwickeln von Überbauungsmöglichkeiten,
Stellung der Gebäude und Nebenbauten,
Anordnung von privaten und gemeinsamen Aussenflächen,
Parzellierung, Erschliessung und Parkierung,
Festlegen der Leitidee.
3. Plan und Vorschriften:
Überbauungsplan M. 1:500 mit Bau- und Strassenlinien,
Verlauf der Erschliessung und Standort von Gestaltungselementen,
Ausarbeiten der Überbauungsvorschriften,
Erstellen der