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Bei der Prüfung von Baugesuchen sind technisches und rechtliches Fachwissen erforderlich.
Das Angebot für die Prüfung von Baugesuchen für eine Gemeinde umfasst im Wesentlichen:
Profilkontrolle,
Prüfung der Bauvorschriften von Kanton und Gemeinde,
Grundstücksentwässerung,
Brandschutz,
Zivilschutz,
Energienachweis,
Gebührenberechnung,
Baubewilligungsentwurf,
Begleitung/Behandlung von Einsprachen und Beschwerden.
Die Durchführung einer Baugesuchsprüfung im Mandatsverhältnis erfordert eine enge und konstruktive Zusammenarbeit mit der Behörde (Ressortverantwortliche) und Verwaltung.
Der privatrechtliche Vertrag erfordert Einstimmigkeit und eignet sich für eine rasche Umsetzung mit wenig Beteiligten.
Bei der öffentlich-rechtlichen Landumlegung leitet ein durchführendes Organ die Arbeiten unter Beizug von Fachpersonen (z.B. Technischer Leiter, Notar). Die Interessen der Grundeigentümer werden bei wichtigen Schritten durch öf