www.hzpag.ch
Der Kanton, die Regionen und die Gemeinden sorgen dafür, dass der Boden haushälterisch genutzt wird. Sie achten auf die natürlichen Gegebenheiten und auf die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft ( kant. Baugesetz Art. 54 )
Nach diesen Richtlinien wird durch die Behörden überregional die Bautätigkeit gesteuert. Sie definieren Grösse und Wachstum der Siedlungsräume.
Das Baureglement und der dazugehörige Zonenplan bilden die baurechtliche Grundordnung der jeweiligen Gemeinde.
Der Architekt kann nach diesen Vorschriften auf Einzelgrundstücken oder kleineren Baugebieten planen. Grössere zusammenhängende Flächen oder ganze Quartiere sind mit einer speziellen Ueberbauungsordnung ( ZPP Zone mit Planungspflicht ) zu definieren.
Die heutigen modernen Architekturbüros verfügen über die technischen Werkzeuge ( CAD Computer Aided Design ) zur Visualisierung der gemachten Entwürfe. Mit Hilfe von digitalen Fotos kann das Projekt in die bestehende Um